Noch immer ein Problemfall – Smart Meter

Unabhängig von der bislang immer noch ungeklärten Frage nach der Sinnhaftigkeit der  Richtlinie der EU, warum Smart-Meter installiert werden sollen (außer kürzerer Lebenszeit und hohen Kosten – bzw. Gewinnen für die Produzenten und die Stromindustrie)  hat der Staat Österreich nach wie vor nicht auf die 2019 geäußerte Kritik des Rechnungshofs und  das mangelhafte Management im Wirtschaftsministerium und der E-Control reagiert.

Der Rechnungshof (RH) übt in diesem 2019 veröffentlichten Bericht (Zeitraum 2010 bis 2017) Kritik an der Smart-Meter-Einführung: Die Kosten für die Stromkunden seien ungewiss und intransparent. Darüber hinaus werden mangelndes Projektmanagement im damals zuständigen Wirtschaftsministerium und auch die Regulierungsbehörde E-Control kritisiert. Es sei unklar, wie hoch die Kosten für die Einführung der Messgeräte inklusive der dazugehörigen IT-Infrastruktur sind, so der Rechnungshof in einer Aussendung, darüber hinaus auch mangelnde Transparenz. Die Kosten für die Einführung der digitalen Stromzähler (lt. Schätzungen zw. 1,5 und 2 Mrd. Euro und erhöhte Folgekosten) werden von den Kunden getragen. 

Transparenz

Dem in der neuen Regierung zuständigen Ministerium für Tourismus und Nachhaltigkeit empfiehlt der Rechnungshof, „die … Einführung intelligenter Messgeräte strategisch zu begleiten“. Die Vorkehrungen des im Prüfzeitraum zuständigen Wirtschaftsministeriums „zur .. Steuerung, Koordinierung und Begleitung dieses energiepolitischen Großvorhabens …“ beurteilt der Rechnungshof als „unzulänglich“. Es habe sich … auf rechtliche Aspekte der Vorbereitung beschränkt und nicht …geprüft bzw. koordiniert .. dass auf alle wesentlichen Gesichtspunkte des komplexen Vorhabens Bedacht genommen worden sei. Eine Verordnung zur Einführung sei im Jahr 2012 erlassen worden, ohne … eine seriöse und objektive Kosten-Nutzen-Analyse… und ohne sich etwa mit Fragen der Cyber-Security, des Daten- und des Konsumentenschutzes zu beschäftigen. Die E-Control habe … sich …aber nicht als neutrale, objektive Vermittlerin … agiert. “

Das Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus weist laut Bericht in einer Stellungnahme darauf hin, dass von Beginn an politisch ein Konsens über die (angeblich – Anm. der Red.)  maßgeblichen Vorteile der Einführung – Steigerung der Energie- und Kosteneffizienz bei Endverbrauchern, mehr Effizienz im Netzbetrieb bzw. Netzmanagement und verbesserte Integration von erneuerbarer Stromerzeugung – bestanden habe. (Konsens zwischen wem? Belege?)

Kosten-Nutzen?

Auch die von der Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse abhängige Entscheidung des Wirtschaftsministeriums wurde zwar von der E-Control beauftragt, „wies jedoch Mängel auf und entsprach zum Teil nicht den gängigen methodischen Standards“, so der RH. Die E-Control habe durch Änderungen gestaltend in den Berichtsentwurf des Auftragnehmers eingegriffen.(!) Ein weiterer Bericht eines Beratungsunternehmens im Auftrag des Wirtschaftsministeriums ist auf den Kosten-Nutzen-Aspekt kaum eingegangen und wurde trotz öffentlicher Kritik nicht publiziert. „Eine Evaluierung der Kosten-Nutzen-Schätzung hat seither nicht stattgefunden. Welche Kosten die Stromkunden für die Einführung des Smart Meters tragen müssen, ist unklar“, heißt es in der Aussendung. „Es wären Konzepte zu erarbeiten, die eine Ex-post-Feststellung der Gesamtkosten der Einführung intelligenter Messgeräte und eine Effizienzüberprüfung der Ausrollung ermöglichen“, so der RH in seinem Prüfbericht.

Datenschutz?

Ebenfalls kritisiert wird, dass die Öffentlichkeit nicht angemessen informiert worden sei. Der Datenschutzrat hat wegen der beträchtlichen datenschutzrechtlichen Problematik inhaltliche Verbesserungen durch die Aufnahme einer Opt-out-Regelung eingebracht (dass bestimmte Software-Funktionen deaktiviert werden), die jedoch nicht der EU Vorgabe entspricht. Betreffend Opt-Out mit dem angeblich unintelligent gemachten Digitalen Standardzähler hält der RH fest, dass „sich am – gesetzlich definierten – Wesen eines Geräts nichts ändern konnte, wenn einige seiner Funktionen mittels Eingriffs in die Software deaktiviert werden, zumal dieser Eingriff jederzeit rückgängig gemacht werden kann“. Dadurch ist, wie der RH auch zur IMEVO Novelle 2017 feststellt, „ ..die gesetzeskonforme Berücksichtigung von Opt-out-Wünschen von Endverbrauchern..“ nicht gewährleistet.(Seite 83 Abs.3 des RH-Berichts: Die gemäß EU-Datenschutz-Richtlinie 61 eingesetzte Datenschutzgruppe wies in ihrer Stellungnahme … darauf hin, dass … das Interesse der betroffenen Person gegenüber sämtlichen sonstigen Interessen überwiegt.)

Das damalige Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus verwies in seiner Stellungnahme auf die Neureglungen Ende 2017, die den Netzbetreibern mehr Flexibilität bei der Zielerreichung einräumt und den Endverbrauchern mehr „Selbstbestimmung“ gewähre. Davon ist  – siehe Beispiel im Burgenland, bei dem einem Endverbraucher, der den Einbau eines smarten Zählers EU-konform verweigerte, der Strom gekappt wurde, oder in Salzburg, wo Kundeneinsprüche nicht einmal ignoriert werden.  Eine Klärung der Lage ist noch nicht ausjudiziert und die verpflichtende Information durch die E-Control ist mehr als mangelhaft.

https://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/2019/Aktuelles/Presseinformation/Presseinformation_Smartmeter.pdf

Faktum:

Die Novellen zum Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) und Gaswirtschaftsgesetz (GWG), die am 6. August 2013 in Kraft traten, enthalten eine so genannte Opt-out-Regelung. Kunden können sich, so die Elektrizitätswirtschaft, damit nur gegen die Funktionalitäten eines Smart Meters entscheiden, allerdings nicht gegen die Installation eines digitalen Standardzählers an sich.

Dies widerspricht wiederum dem Recht der Wahlmöglichkeit nach dem ElWOG 2010, in der Fassung von 11.10.2015, § 83 Abs.1, ein Smart Meter abzulehnen. („Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen.“)